Orientierung zu Förderung und Gründungszuschuss

Gründungszuschuss und Förderung:
welche Unterstützung es geben kann

Ein Überblick über Gründungszuschuss, AVGS-Gründungscoaching und Bildungsgutschein, verständlich erklärt, ohne Zusage über eine Bewilligung im Einzelfall.

Wer sich in Deutschland selbstständig machen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle oder beratende Unterstützung von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder einem Bundesland erhalten. Die bekanntesten Instrumente sind der Gründungszuschuss für Personen im Bezug von Arbeitslosengeld I, das AVGS-Gründungscoaching über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sowie der Bildungsgutschein für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen. Ob und in welcher Höhe eine Förderung infrage kommt, entscheidet ausschließlich die zuständige Behörde im Einzelfall, nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Regeln.

Diese Seite ordnet die drei genannten Instrumente ein und zeigt, wo Sie verbindliche Auskünfte erhalten. MKA selbst zahlt keine Fördergelder aus, entscheidet über keinen Antrag und ist kein zugelassener AVGS-Träger. Die Übersicht ersetzt kein persönliches Beratungsgespräch bei der zuständigen Stelle.

Förderarten im Überblick

Die folgende Tabelle ordnet die vier häufigsten Förderwege für Existenzgründer ein. Es handelt sich um eine allgemeine Orientierung, keine Aufzählung aller existierenden Programme.

FörderartZuständigZielgruppeKann umfassen
GründungszuschussAgentur für ArbeitPersonen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus gründenKann für eine Übergangszeit einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und zur sozialen Absicherung umfassen
AVGS-GründungscoachingAgentur für Arbeit / JobcenterPersonen mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, die eine Gründung vorbereitenKann die Kosten für ein Coaching zur Gründungsvorbereitung ganz oder teilweise abdecken
BildungsgutscheinAgentur für Arbeit / JobcenterPersonen, für die eine berufliche Weiterbildung als notwendig anerkannt wirdKann die Kosten einer anerkannten Weiterbildungsmaßnahme ganz oder teilweise abdecken
LandesförderprogrammeBundesland / LandesförderbankUnterscheidet sich je nach Bundesland, oft an Wohnsitz oder Betriebssitz gebundenKann zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse oder Beratungsförderung umfassen, je nach Programm

Stand 19. August 2026. Förderbedingungen, Zuständigkeiten und Programme können sich ändern. Verbindlich ist ausschließlich die Auskunft der jeweils zuständigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Gründungszuschuss: worum es geht

Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Agentur für Arbeit für Personen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Er kann für eine Übergangszeit zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung beitragen. Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem vom verbleibenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I und von der Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens ab, die von der Agentur für Arbeit geprüft wird.

Eine feste Fördersumme lässt sich an dieser Stelle nicht seriös nennen: Die Berechnung ist individuell und die Förderbedingungen können sich ändern. Verbindliche Zahlen und die aktuelle Rechtsgrundlage erhalten Sie ausschließlich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder auf deren offizieller Website.

AVGS-Gründungscoaching: wie der Ablauf aussehen kann

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, kann für ein Coaching zur Vorbereitung einer Gründung ausgestellt werden. Der folgende Ablauf beschreibt das Prinzip, keine Zusage für den Einzelfall.

1

Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter

Die individuelle Situation wird besprochen. Ob ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt wird, entscheidet die zuständige Fachkraft vor Ort nach den geltenden Kriterien.

2

Ausstellung des Gutscheins (AVGS)

Der Gutschein kann für ein Gründungscoaching eingelöst werden. Er ist meist zeitlich befristet und an bestimmte Bedingungen geknüpft, die sich von Fall zu Fall unterscheiden.

3

Auswahl eines zugelassenen Trägers

Das Coaching muss bei einem für diese Maßnahme zugelassenen Träger stattfinden. MKA selbst ist kein zugelassener AVGS-Träger und stellt keine Kurse gegen AVGS-Gutschein bereit.

4

Durchführung und Nachweis

Nach Abschluss des Coachings wird die Teilnahme gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nachgewiesen. Die genauen Nachweispflichten legt die zuständige Stelle fest.

Bildungsgutschein: kurz erklärt

Ein Bildungsgutschein kann ausgestellt werden, wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter eine berufliche Weiterbildung als notwendig anerkennt. Er kann die Kosten einer anerkannten Weiterbildungsmaßnahme ganz oder teilweise abdecken. Für Existenzgründer ist er relevant, wenn eine Qualifizierung, etwa im kaufmännischen oder handwerklichen Bereich, Voraussetzung für die geplante Selbstständigkeit ist. Die Anerkennung erfolgt immer im Einzelfall durch die zuständige Stelle.

Grenzen dieser Information

Diese Seite gibt eine allgemeine Orientierung. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung durch die zuständige Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder eine Rechts- und Steuerberatung. Insbesondere gilt:

  • MKA sagt keine Bewilligung von Gründungszuschuss, AVGS oder Bildungsgutschein zu und kann eine Bewilligung auch nicht einschätzen.
  • Fördersummen und Fristen wurden hier bewusst nicht als feste Zahl genannt, weil sich Förderbedingungen ändern können. Aktuelle Werte erhalten Sie ausschließlich bei der zuständigen Stelle.
  • MKA ist kein zugelassener AVGS-Träger und übernimmt keine aufenthaltsrechtliche Prüfung. Bei Fragen zum Aufenthaltstitel wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde oder eine Migrationsberatungsstelle.
  • Zuständigkeiten können je nach Wohnort, bisherigem Leistungsbezug und Bundesland variieren.

Häufige Fragen zu Gründungszuschuss und Förderung

Wer entscheidet, ob ich einen Gründungszuschuss bekomme?

Ausschließlich die zuständige Agentur für Arbeit. Die Entscheidung hängt von der individuellen Situation ab, unter anderem vom bestehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I und von der Tragfähigkeit der geplanten Selbstständigkeit. MKA trifft diese Entscheidung nicht und kann sie auch nicht vorhersagen.

Was ist der Unterschied zwischen Gründungszuschuss und AVGS-Gründungscoaching?

Der Gründungszuschuss kann während der Gründungsphase einen Zuschuss zum Lebensunterhalt umfassen. Das AVGS-Gründungscoaching ist eine andere Leistung: Es kann die Kosten für eine Beratung zur Vorbereitung der Gründung abdecken. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden getrennt beantragt.

Kann ich bei MKA ein AVGS-Gründungscoaching absolvieren?

Nein. MKA ist kein zugelassener AVGS-Träger. Ein AVGS-Gutschein kann nur bei einem für diese Maßnahme zugelassenen Träger eingelöst werden. MKA ist ein kostenfreies, KI-gestütztes Begleitangebot mit eigenem Kursangebot, unabhängig vom AVGS-System.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Eine pauschale Zahl lässt sich hier nicht seriös nennen, weil die Berechnung vom individuellen Arbeitslosengeld-I-Anspruch abhängt und sich die Förderbedingungen ändern können. Verbindliche Angaben zur Höhe erhalten Sie ausschließlich von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Stand 19. August 2026, kann sich ändern.

Beeinflusst meine internationale Biografie den Zugang zu Förderung?

Für Gründungszuschuss und AVGS-Leistungen gelten grundsätzlich die allgemeinen Voraussetzungen der Arbeitsförderung. Bei aufenthaltsrechtlichen Fragen, etwa ob eine selbstständige Tätigkeit mit dem jeweiligen Aufenthaltstitel vereinbar ist, ist die zuständige Ausländerbehörde oder eine Migrationsberatungsstelle die richtige Anlaufstelle. Diese Prüfung übernimmt MKA nicht.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist möglich und kommt vor. In diesem Fall lohnt sich ein Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeitung, um die Ablehnungsgründe zu verstehen. Ob ein Widerspruch sinnvoll ist, richtet sich nach dem konkreten Bescheid, das können nur die zuständige Behörde oder eine Rechtsberatung einschätzen.

Weiterführend

Wo stehen Sie in Ihrer Gründung?

Die kostenfreie KI-Diagnose ordnet Ihre Situation ein und zeigt, welche Kurse aus dem Katalog zu Ihrer Gründungsphase passen. Individuelle Fragen zu Förderung klären Sie zusätzlich mit der zuständigen Agentur für Arbeit oder Beratungsstelle.

Diese Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Sie stellen keine Zusage über die Bewilligung von Gründungszuschuss, AVGS-Gründungscoaching, Bildungsgutschein oder anderen Förderprogrammen dar. Angaben zu möglichen Fördersummen und Fristen sind allgemeine Orientierung, Stand 19. August 2026, und können sich ändern. Bei aufenthaltsrechtlichen Fragen wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde oder eine Migrationsberatungsstelle. Verbindliche Auskünfte zu Förderungen erteilt ausschließlich die zuständige Agentur für Arbeit, das zuständige Jobcenter oder die zuständige Landesförderbank.

Konzept-Phase. Alle Inhalte sind vorläufig. Echte Plattform startet mit Pilot-Foundern Q3/2027.