KI-Transparenz Art. 50 EU AI Act
Wie wir Künstliche Intelligenz in der Akademie einsetzen – transparent und überprüfbar.
1. Welche KI-Systeme werden eingesetzt?
Mit Beginn der Pilot-Phase Q1-Q2 2027 wird Meine KI-Akademie folgende KI-Systeme als Auftragsverarbeiter nutzen:
- OpenAI Ireland Limited (Dublin, Irland) – GPT-Modelle für KI-Mentor und KI-Diagnose
- Anthropic Ireland Ltd. (Dublin, Irland) – Claude-Modelle als alternatives LLM-Backend
- Eigene RAG-Wissensbasis (Retrieval-Augmented Generation) auf pgvector, self-hosted bei Hetzner in Deutschland
Details zu Datenflüssen, Sub-Prozessoren und Auftragsverarbeitungsverträgen siehe unsere Datenschutzerklärung §§ 5 und 6.
2. Wofür wird KI eingesetzt?
KI ist Lern- und Selbsthilfewerkzeug, nicht Entscheidungsinstanz. Konkret:
- KI-Diagnose Ihrer Phase: ermittelt anhand Ihrer Antworten in welcher Existenzgründungs-Phase Sie stehen und empfiehlt passende Lern-Module
- KI-Mentor (Chatbot): beantwortet Ihre Fragen zu Akademie-Inhalten in Ihrer Muttersprache mit Verweis auf die zugrunde liegenden Module
- KI-Tools (Aufenthaltstitel-Erklärer, Rechtsform-Übersicht, Förder-Wegweiser usw.) – als Bildungs-Hilfsmittel zur ersten Orientierung, keine Beratung im Sinne des RDG/StBerG
- KI-unterstützte Erstellung von Lern-Inhalten – alle Texte werden vor Veröffentlichung redaktionell geprüft
3. Was KI bei uns NICHT macht
Folgendes liegt explizit außerhalb der Aufgabe unserer KI:
- Keine automatisierten Einzelentscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO – über Zugang zur Akademie, Förderberechtigung, rechtliche Stellung etc.
- Keine Rechtsberatung – § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz: bei rechtlichen Detailfragen verweist der KI-Mentor an zugelassene Anwälte oder Beratungsstellen (z. B. Migrationsberatung, IQ-Netzwerk)
- Keine Steuerberatung – § 5 StBerG: Steuerfragen → Steuerberater
- Keine Entscheidung über Aufenthaltsrecht / Asyl / Visa – diese Themen werden ausschließlich an Ausländerbehörden und qualifizierte Beratungsstellen (BAMF Migrationsberatung, IQ-Netzwerk) verwiesen
- Keine medizinische / psychotherapeutische Beratung – Verweis an Krankenkassen, Verbraucherzentrale, Telefonseelsorge
- Keine biometrische Verarbeitung – keine Gesichts-, Stimm- oder anderen Biometrie-Erkennung
- Keine Emotionserkennung
- Keine Profilbildung im Sinne automatisierter Diskriminierung
4. Risiko-Klassifizierung nach EU AI Act
Gemäß unserer Selbsteinschätzung nach EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) sind die geplanten Funktionen der Akademie als begrenztes Risiko (Limited Risk) einzustufen. Daraus folgen die Transparenzpflichten nach Art. 50.
Wir sind kein Hochrisiko-System gemäß Anhang III, weil:
- kein Auswahlverfahren für den Zugang zur Akademie stattfindet – sie ist offen für alle
- keine Bildungs-Zertifikate mit rechtlicher Relevanz ausgestellt werden
- keine Verbindung zu Aufenthalts-/Migrationsverwaltung besteht
- keine biometrischen Daten verarbeitet werden
Eine vollständige interne Selbsteinschätzung gemäß EU AI Act ist dokumentiert und auf behördliche Anfrage verfügbar.
5. Ihr Recht auf menschliche Überprüfung
Bei jeder Interaktion mit der KI haben Sie das Recht:
- Die KI-Antwort durch einen Menschen überprüfen zu lassen – wenden Sie sich an [email protected]
- Eine andere Sicht oder eine ausführlichere Begründung anzufordern
- Die KI zu unterbrechen und zu einem menschlichen Ansprechpartner umzusteigen (Hand-off)
- Sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren (BayLDA, siehe unten)
6. Disclosure-Hinweise – wo Sie über KI-Einsatz informiert werden
Ab Pilot-Phase Q1-Q2 2027 werden Sie an folgenden Stellen explizit über KI-Einsatz informiert:
- Vor dem ersten Chat mit dem KI-Mentor: Pre-Chat-Modal mit der Aussage „Sie interagieren mit einem KI-System (kein Mensch)" und Einwilligungs-Klick
- Vor Start der KI-Diagnose: Hinweis dass die Auswertung KI-gestützt erfolgt
- Vor jedem KI-Tool (Rechtsform-Übersicht, Förder-Wegweiser etc.): einleitender Disclaimer
- Im Footer jedes Lern-Moduls: Hinweis falls KI-unterstützt erstellt und redaktionell geprüft
- In jeder KI-Antwort: Quellen-Verweis auf das zugrunde liegende Lern-Modul
- Im Footer aller Seiten: Link zu dieser Transparenz-Seite
7. Schutzmaßnahmen
Um die Risiken eines KI-Einsatzes für unsere Zielgruppe (Menschen mit internationaler Biografie) zu minimieren:
- System-Prompt-Disziplin: Die KI wird angewiesen, bei sensiblen Themen (Aufenthaltsrecht, Steuern, Diskriminierung) nicht selbst zu antworten, sondern auf menschliche Beratungsstellen zu verweisen
- Zero-Retention bei API-Calls: OpenAI/Anthropic speichern Ihre Anfragen nicht und verwenden sie nicht zum Training
- RAG-Quellen aus eigener Wissensbasis: der KI-Mentor zitiert primär die Akademie-Inhalte, nicht externes Wissen
- Native-Speaker-Review der typischen KI-Antworten in allen Akademie-Sprachen vor Aktivierung
- Stichproben-Audit: quartalsweise manuelle Kontrolle, ob die KI-Antworten qualitativ und korrekt sind
- Logging des Disclosures: jede Akzeptanz der KI-Transparenz wird mit Zeitstempel + Anonymisierungs-ID gespeichert
8. Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass unser KI-Einsatz gegen Art. 50 EU AI Act, gegen die DSGVO oder gegen andere geltende Bestimmungen verstößt, wenden Sie sich bitte zunächst an uns:
- E-Mail: [email protected]
Unabhängig davon haben Sie das Recht, sich direkt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren:
Promenade 18, 91522 Ansbach
Tel: +49 (0) 981 180093-0
E-Mail: [email protected]
Web: www.lda.bayern.de
9. Quellen und Standards
- EU AI Act – Verordnung (EU) 2024/1689
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Datenschutzerklärung – vollständige Beschreibung der Datenflüsse
- Impressum – Anbieter-Informationen und Markenrecht
Diese Erklärung wird vor Aktivierung der KI-Funktionen (geplant Q1-Q2 2027) aktualisiert. Wesentliche Änderungen werden mindestens 14 Tage im Voraus bekannt gegeben.