Gründungszuschuss:
Voraussetzungen, Höhe und Antrag
Stanislav Tonkich
Founder & CEO Meine KI-Akademie
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit beginnen. Voraussetzung sind unter anderem ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Agentur entscheidet im Einzelfall.
Meine KI-Akademie ist ein Prototyp in Entwicklung: Ein Pilot ist für 2027 geplant und hängt von einer Finanzierung ab, die noch nicht gesichert ist. Diese Seite ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.
Was der Gründungszuschuss ist
Der Gründungszuschuss ist in den §§ 93 und 94 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geregelt. Er soll Menschen, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit beenden, in der ersten Zeit absichern. Das Gesetz nennt als Zweck die Sicherung des Lebensunterhalts und die soziale Absicherung nach der Gründung.
Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Das bedeutet: Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Anspruch. Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt die Leistung ausdrücklich so und prüft in jedem Einzelfall, ob die Förderung gerechtfertigt ist. Diese Seite kann daher nicht vorhersagen, ob ein Antrag bewilligt wird.
Voraussetzungen im Überblick
Nach § 93 SGB III und den Angaben der Bundesagentur müssen im Wesentlichen diese Punkte zusammenkommen:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld I: Zum Beginn der Selbstständigkeit müssen noch mindestens 150 Tage Restanspruch bestehen. Für Menschen mit Behinderung im Sinne des § 19 SGB III nennt die Bundesagentur Ausnahmen.
- Hauptberufliche Tätigkeit: Die Bundesagentur nennt in ihren Hinweisen mindestens 15 Wochenstunden. Eine andere Tätigkeit darf den zeitlichen Umfang der Selbstständigkeit nicht übersteigen.
- Tragfähigkeit: Eine fachkundige Stelle bestätigt, dass die Gründung eine dauerhafte Existenz ermöglichen kann.
- Kenntnisse und Fähigkeiten: Sie legen dar, dass Sie die geplante Tätigkeit ausüben können. Das beurteilt die Vermittlungsfachkraft.
Ausgeschlossen kann die Förderung unter anderem sein, wenn eine frühere Förderung einer Selbstständigkeit weniger als 24 Monate zurückliegt (§ 93 Abs. 4 SGB III) oder wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist (§ 93 Abs. 5 SGB III). Wer sein Arbeitsverhältnis selbst beendet, um zu gründen, muss laut Bundesagentur damit rechnen, dass eine Förderung in der Regel nicht möglich ist, weil die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt wurde.
Dauer und Höhe
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt. Die zweite Phase muss gesondert beantragt werden.
| Phase | Dauer | Betrag nach § 94 SGB III |
|---|---|---|
| Phase 1 | 6 Monate | Betrag des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds plus 300 Euro monatlich |
| Phase 2 | bis zu 9 weitere Monate | 300 Euro monatlich, wenn die Geschäftstätigkeit nachgewiesen wird |
Die 300 Euro sind nach dem Gesetz für die soziale Absicherung gedacht. Wie hoch Ihr persönlicher Betrag ist, hängt also von Ihrem bisherigen Arbeitslosengeld ab. Laut Bundesagentur ist der Gründungszuschuss nicht einkommensteuerpflichtig. Wer die Selbstständigkeit beendet und sich innerhalb von vier Jahren wieder arbeitslos meldet, muss damit rechnen, dass sich der Restanspruch um die Tage der zweiten Phase mindert.
Antrag und Ablauf in vier Schritten
- 1
Beratungstermin vereinbaren
Sprechen Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, bevor Sie kündigen, einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder die Tätigkeit aufnehmen. Der Beginn der Selbstständigkeit entscheidet über den Restanspruch.
- 2
Fachkundige Stelle einbinden
Die Stellungnahme holen Sie selbst ein. Infrage kommen laut Bundesagentur unter anderem Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Steuerberatungen und Gründungsberatungen. Etwaige Kosten tragen Sie selbst.
- 3
Unterlagen zusammenstellen
Üblich sind Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie Lebenslauf und Qualifikationsnachweise. Die Bundesagentur stellt das Formular BA GZ 04 für die Stellungnahme bereit.
- 4
Antrag stellen und Phase 2 nicht vergessen
Phase 1 beantragen Sie online oder über die Agentur. Für Phase 2 reichen Sie später den Nachweis der Geschäftstätigkeit ein und beantragen sie gesondert.
Für den Businessplan finden Sie Aufbau und Hinweise im Ratgeber Businessplan schreiben. Ob Ihre Tätigkeit als Gewerbe oder freiberuflich gilt, klärt der Vergleich Gewerbe oder Freiberufler.
Typische Fehler vor und nach dem Antrag
- Die Tätigkeit wird aufgenommen, bevor die Förderung geklärt ist. Dann kann der Restanspruch unter 150 Tage fallen oder die Agentur die Gründung als bereits vollzogen ansehen.
- Das Arbeitsverhältnis wird selbst gekündigt, ohne vorher mit der Agentur zu sprechen.
- Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle beruht auf einem lückenhaften Businessplan, etwa ohne belastbare Kostenplanung.
- Die Selbstständigkeit bleibt unter dem zeitlichen Umfang einer hauptberuflichen Tätigkeit, weil daneben eine Teilzeitstelle läuft.
- Der Antrag für Phase 2 wird nicht gestellt oder der Nachweis der Geschäftstätigkeit kommt zu spät.
- Die steuerliche Anmeldung wird vergessen. Wie sie abläuft, steht im Ratgeber Nebengewerbe anmelden und im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.
Gründungszuschuss und andere Leistungen
Der Gründungszuschuss ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Beziehen Sie Leistungen nach dem SGB II, ist nicht die Agentur für Arbeit, sondern das Jobcenter zuständig, und es kommt eher das Einstiegsgeld in Betracht. Daneben gibt es das Gründungscoaching über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und Förderprogramme der Länder. Den Überblick finden Sie im Ratgeber Einstiegsgeld, AVGS und Förderkredite.
Kommen Sie aus einem Staat außerhalb der EU, gilt zusätzlich der Eintrag zur selbstständigen Tätigkeit in Ihrem Aufenthaltstitel. Die Agentur für Arbeit prüft den Anspruch auf Arbeitslosengeld, die Ausländerbehörde prüft die Erlaubnis. Mehr dazu steht im Ratgeber Selbstständigkeit mit Aufenthaltstitel.
Stand der Regeln im Oktober 2026
Die §§ 93 und 94 SGB III standen bei der Prüfung für diese Seite in der hier beschriebenen Form auf gesetze-im-internet.de. Die Hinweise der Bundesagentur wurden ebenfalls geprüft. Gesetze und Verwaltungshinweise können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuelle Fassung und die Auskunft Ihrer Agentur für Arbeit.
Häufige Fragen
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?
Nein. Nach § 93 SGB III kann die Agentur für Arbeit den Zuschuss gewähren. Sie prüft im Einzelfall, ob die Voraussetzungen vorliegen und die Förderung gerechtfertigt ist. Auch bei erfüllten Voraussetzungen kann ein Antrag abgelehnt werden. Diese Seite kann das Ergebnis nicht vorhersagen.
Wie viele Tage Arbeitslosengeld müssen noch offen sein?
Zu Beginn der Selbstständigkeit müssen mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Für Menschen mit Behinderung im Sinne des § 19 SGB III nennt die Bundesagentur Ausnahmen. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Tätigkeit beginnt, deshalb lohnt ein früher Termin bei der Vermittlungsfachkraft.
Wer stellt die Stellungnahme der fachkundigen Stelle aus?
Das können laut Bundesagentur Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Steuerberatungen, Wirtschaftsprüfungen oder Gründungsberatungen sein. Sie wählen die Stelle selbst aus. Eventuelle Kosten übernimmt die Agentur nicht. Die Stelle prüft Businessplan, Finanzplanung und Rentabilitätsvorschau. Die Stellungnahme legen Sie der Agentur mit dem Antrag vor. Für die zweite Phase kann die Agentur bei begründeten Zweifeln eine erneute Stellungnahme verlangen.
Muss die Selbstständigkeit in Vollzeit laufen?
Sie muss hauptberuflich sein. Die Bundesagentur nennt dafür mindestens 15 Wochenstunden. Eine daneben ausgeübte andere Tätigkeit darf den zeitlichen Umfang der Selbstständigkeit nicht übersteigen. Eine reine Nebentätigkeit neben einer Stelle erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nicht. Wer in Teilzeit gründen möchte, sollte das früh mit der Vermittlungsfachkraft besprechen.
Wie lange wird der Gründungszuschuss gezahlt?
Sechs Monate lang in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds plus 300 Euro monatlich. Danach können bis zu neun weitere Monate mit 300 Euro monatlich folgen, wenn Sie die Geschäftstätigkeit nachweisen. Die zweite Phase beantragen Sie gesondert. Insgesamt ergeben sich damit höchstens 15 Monate Förderung, jeweils nach Ermessen der Agentur.
Weiterführend
Auf die Warteliste setzen
Die Anmeldung zu den Lernmodulen ist noch nicht geöffnet. Ein Pilot ist für 2027 geplant und hängt von einer Finanzierung ab. Auf der Warteliste tragen Sie sich unverbindlich ein, die Diagnose im Prototyp können Sie schon ausprobieren.
Stand: Oktober 2026. Quellen (abgerufen im Oktober 2026)
- § 93 SGB III: Gründungszuschuss: Voraussetzungen, Ausschlussgründe, Wartefrist von 24 Monaten (www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html)
- § 94 SGB III: Dauer und Höhe des Gründungszuschusses (www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__94.html)
- Bundesagentur für Arbeit, Gründungszuschuss beantragen: Voraussetzungen, Ablauf, fachkundige Stelle, Unterlagen (www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen)
Gesetze, Grenzwerte und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung und die Auskunft der zuständigen Stelle.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Diese Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Sie sind keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Sie treffen keine Aussage über einen konkreten Einzelfall. Ob ein Gründungszuschuss bewilligt wird, entscheidet allein die zuständige Agentur für Arbeit.
Individuelle Beratung finden Sie unter anderem bei:
- Ausländerbehörde am Wohnort (Aufenthaltstitel und Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit)
- Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und Jugendmigrationsdienste (JMD), kostenfrei
- IQ Netzwerk (Integration durch Qualifizierung) und regionale Gründungsberatungen für Menschen mit Migrationsgeschichte
- IHK oder Handwerkskammer (Gründungsberatung, Gewerbeanmeldung, Tragfähigkeit)
- Steuerberatung (steuerliche Einzelfragen, in der Regel kostenpflichtig)
- Agentur für Arbeit oder Jobcenter (Förderleistungen)
Redaktion: Meine KI-Akademie, ein Projekt der DigMa Systems UG (haftungsbeschränkt). Die Inhalte sind quellenbasierte allgemeine Information. Bitte lassen Sie wichtige Entscheidungen vorab von einer Beratungsstelle oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt prüfen.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung eines KI-Systems erstellt (Kennzeichnung nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689).